Aufnahme
Eine Aufnahme kann als stationäre Krankenhausbehandlung, als stationäre Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation (Sanatoriumsbehandlung) sowie in unserer Tagesklinik für Parkinson und Bewegungsstörungen erfolgen.
So erreichen Sie uns:
- Tel.: 04551 802-4920
- Fax: 04511 802-5915
- E-Mail: aufnahme-nz@segebergerkliniken.de

Stationäre Krankenhausbehandlung
Stationäre Krankenhausbehandlung
Sind Sie gesetzlich versichert? | Sind Sie privat versichert? |
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Voraussetzung für die stationäre Krankenhausbehandlung ist eine Krankenhaus-Einweisung (Verordnung von Krankenhausbehandlung) Ihres behandelnden Arztes.
| Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie als Privatversicherter die freie Krankenhauswahl. Sie benötigen keine Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt und können selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen. Dessen ungeachtet sollten Sie die Aufnahme bei uns mit Ihrem Arzt besprechen. Auch Ihre Beihilfestelle muss im Falle einer notwendigen stationären Krankenhausbehandlung nicht zustimmen. |
Anschlussrehabilitation - Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
In der Regel stellt das Akutkrankenhaus, in dem Sie behandelt werden, einen Antrag beim zuständigen Kostenträger.
Allgemeine Rehabilitation
In der Regel stellt Ihr behandelnder Arzt den Antrag auf eine stationäre Rehabilitation.
Teilen Sie Ihrem Kostenträger Ihren Wunsch mit, die Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus durchführen zu wollen. Weisen Sie dabei auf das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht nach §9 Sozialgesetzbuch IX hin. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der notwendigen Schritte und beantworten Ihnen alle Fragen zur Aufnahme.
Tagesklinik
Für die Aufnahme in unserer Tagesklinik gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Aufnahme zur stationären Krankenhausbehandlung.
Wunsch- und Wahlrecht
Leistungsberechtigte haben nach dem Sozialgesetzbuch VI § 15, 6a ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben das Recht, die Rehabilitationsklinik für Ihre stationäre oder ambulante Behandlung selbst auszusuchen bzw. dem Kostenträger vorzuschlagen. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
- Besondere Eignung zur Behandlung Ihrer Erkrankung
- Bestehen eines Versorgungs- und Belegungsvertrages zwischen Ihrer Wunschklinik und den Kostenträgern
- Zertifizierung nach gesetzlichen Qualitätsstandards
Medizinische Gründe sollten bei der Wahl Ihrer Wunschklinik stets im Vordergrund stehen. Darüber hinaus können Sie auch persönliche, familiäre Gründe, wie Standortnähe oder Aufnahme von Kindern als Begleitperson angeben.
Damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben können, ist ergänzend zum Antrag auf Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme (z.B. durch den Hausarzt) ein weiterer, seperater Antrag für Ihre Wunschklinik zu stellen. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Vorlage.
Informationsveranstaltung
Parkinson-Café
Mehrmals im Jahr bietet das Behandlungsteam unserer Fachklinik für Parkinson und Bewegungsstörungen ein Parkinson-Café für Patientinnen und Patienten mit einer Parkinsonerkrankung an. Angehörige sind ebenfalls herzlich willkommen.
Das Parkinson-Café bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auszutauschen und Fragen zur Erkrankung zu klären. Mögliche Themen sind erweiterte Therapieverfahren wie die Tiefe Hirnstimulation oder die Pumpentherapien, aber auch Fragen zur medikamentösen Einstellung oder zu Alltagsproblemen. Es erwarten Sie unterschiedliche Vorträge unserer Ärzte und/oder Therapeuten. Fachlich begleitet wird das Parkinson-Café von einer Parkinson Nurse. Wir freuen uns auf Sie!
Kommende Termine:
- 03.07.2025
- 04.09.2025
- 11.12.2025
Jeweils von 16-18 Uhr im Neurologischen Zentrum, Raum E69.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über das Sekretariat Frau Sylvia Dürkop unter der Telefonnummer 04551 802-5801 an.
Das Sekretariat ist Mo.-Do. von 7:30 - 15:00 Uhr erreichbar.